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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Basler Elektro GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Basler Elektro GmbH in den Bereichen Elektroinstallationen, Wartung und Service.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend «Besteller» genannt) sind nur verbindlich, wenn sie von der Basler Elektro GmbH schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Leistungserbringung und Leistungsabgeltung beruht auf dem zwischen dem Auftraggeber und der Basler Elektro GmbH abgeschlossenen Vertrag. Der Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform: Eine mündliche Auftragserteilung des Kunden (z. B. bei Kleinarbeiten oder Servicearbeiten) ist für beide Parteien ebenfalls rechtsverbindlich.

2.2 Angebote der Basler Elektro GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich festgelegt. Sie sind 3 Monate ab Ausgabedatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.3 Angebote unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Basler Elektro GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.4 Mengenangaben in Angeboten sind als Richtwerte zu verstehen und können geringfügig abweichen. Die endgültige Abrechnung erfolgt zu den vertraglichen Einheitspreisen. Sind keine Einheitspreise vorhanden, gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Kalkulationsgrundlagen.

2.5 Massgebend für die Lieferung und die Ausführung von Montagearbeiten sind in folgender Reihenfolge:

a) Angebote, Auftragsbestätigungen, Werkverträge
b) diese AGB
c) SIA 108, 118, 118/380
d) Vorschriften und Normen NIN, NIV, Swisscom, EW
e) Pläne und technische Angaben des Bestellers

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich rein netto, exklusive Mehrwertsteuer (MWST) und in Schweizer Franken (CHF).

3.2 Preisänderungen aufgrund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel bleiben vorbehalten.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 5 % p.a. an.

3.4 Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten werden dem Besteller weiterbelastet.

3.5 Bei grösseren Aufträgen kann eine Akontozahlung verlangt werden. Die Zahlungsfrist für Akontozahlungen beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

4. Lieferfristen und Leistungen

4.1 Die von der Basler Elektro GmbH genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

4.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände berechtigen die Basler Elektro GmbH, die Lieferung oder Leistung entsprechend hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Die Basler Elektro GmbH übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte, Materialien oder bestehende Hard- und Software, es sei denn, es wurde vertraglich anders vereinbart.

4.4 Arbeitsausfälle oder Zusatzarbeiten infolge unvorhergesehener Erschwernisse werden separat verrechnet.

4.5 Zusatzleistungen oder Änderungen gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag werden dem Kunden separat und zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.6 Baustrom, Wasser, Gerüste, Lift- und Kranbenutzung gehen zu Lasten des Bauherrn.

4.7 Dem Unternehmen ist durch die Bauleitung ein abschliessbarer, trockener und gut beleuchteter Lager- und Arbeitsraum mit Netzsteckdose und guten Zubringermöglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5. Zuschläge

5.1 Auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit wird inkl. allfälliger Gebühren in Rechnung gestellt.

5.2 Erschwerende Umstände, die beim Einreichen des Angebotes nicht vorhersehbar waren, werden dem Besteller umgehend mitgeteilt und die entsprechenden Mehrkosten verrechnet.

5.3 Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten sowie durch bauseitige Verzögerungen oder unerwartete Unterbrechungen entstehende Ausfallzeiten werden gesondert verrechnet.

5.4 Bauseitige Apparatelieferungen, das Auspacken, der Transport, die Montage und der Anschluss von nicht durch die Basler Elektro GmbH gelieferten Apparaten werden in Rechnung gestellt.

5.5 Falls Anlageteile auf Anordnung der Bauleitung vorzeitig in Betrieb genommen werden müssen, werden die dadurch entstehenden Zusatzkosten und EW-Gebühren dem Besteller weiterbelastet.

5.6 Bei Bauzeitbeschleunigungen werden die daraus resultierenden Mehrkosten entsprechend verrechnet.

6. Regiearbeiten

6.1 Zusatzarbeiten oder Änderungen im Zusammenhang mit einem bereits erteilten Auftrag werden separat in Rechnung gestellt.

6.2 Über die erbrachten Regiearbeiten wird ein Arbeitsrapport erstellt, der vom Kunden unterzeichnet wird. Dieser Rapport dient als Grundlage für die Verrechnung.

6.3 Falls der Kunde einen Arbeitsrapport nicht unterzeichnet, gilt die erbrachte Leistung als anerkannt, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 7 Tagen erfolgt.

6.4 Regiearbeiten werden nach den gültigen Einheitspreisen abgerechnet. Sind keine Einheitspreise festgelegt, gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Kalkulationsgrundlagen.

6.5 Für vom Kunden gewünschte, aber im ursprünglichen Auftrag nicht enthaltene Mehrleistungen, insbesondere für kurzfristige oder nicht geplante Arbeiten, wird ein entsprechender Aufschlag verrechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Basler Elektro GmbH.

7.2 Die Basler Elektro GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist die Basler Elektro GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme

8.1 Der Besteller hat die gelieferten Produkte, Materialien und erbrachten Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen. Andernfalls gelten sie als genehmigt.

8.2 Die Mängelbehebung erfolgt in angemessener Zeit nach Wahl der Basler Elektro GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme.

9.2 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Die Basler Elektro GmbH haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

10. Koordination und Mehraufwand

10.1 Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Gewerke auf der Baustelle liegt beim Besteller oder der Bauleitung.

10.2 Mehraufwand durch mangelnde Koordination wird separat verrechnet.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Die Basler Elektro GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten vertraulich zu behandeln.

11.2 Der Besteller verpflichtet sich, alle ihm von der Basler Elektro GmbH zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.

10.2 Gerichtsstand ist Basel. Die Basler Elektro GmbH behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.

Basel, den 01. Januar 2024

 

Basler Elektro GmbH
Sandgrubenstrasse 44, 4058 Basel
E-Mail: info@baslerelektro.ch

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